Neue Hoffnung seit dem 27 . Februar 2004:
Bäume am "Roten Häuschen" - Blutbuche und Wäldchen doch nicht ade`?

Bäume gehörten zum Anwesen der Ehrenbürgerin der Stadt Hilden , Frau Dr. Ellen Wiederhold. Sie war "Us Ellen" nicht nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt, sondern auch für die Kinderauf allen Festen, die sie besuchte. Zu Ihrem Markenzeichen zählte auch Ihr "Rotes Häuschen" mit seinem prächtigen Baumbestand.
Nun ist zu befürchten, dass auch dieses Erbe abgeholzt werden soll. Dem haben wir als BUND am 22. August 2003 einen Antrag auf Unterschutzstellung entgegengesetzt. Die Blutbuche ist als ortbildprägender Baum unverkennbar und schutzwürdig.
Wenn schon dem Häuschen von "Us Ellen" die geschichtliche Ehrung von Ihrer eigenen Partei - der CDU - versagt wird, dann sollen wenigstens Ihre Bäume uns in Zukunft ein Gedenken ermöglichen. Der Bürgermeister, die Stadtverwaltung und die Fraktionenvor allem der größten Ratspartei - die CDU - waren damit aufgefordert ,diesen Antrag unterstützen.
Die Kreisverwaltung Mettmann hat den Antrag mit Schreiben vom 8. Dezember 2003 abgelehnt, weil dort Unterhaltungsauf-wendungen befürchtet wurden und die Stadt Hilden durch den positiven Bescheid einer "Bauvoranfrage verbindliche Planungssicherheit" geschaffen. Das war wohl etwas voreilig, wie so häufig in Hilden bei Bauvorhaben.
Damit wollten und konnten wir uns nicht abfinden und die Bezirksregierung als "obere Landschaftschutzbehörde" ist unserem Widerspruch vom 15. Dezember 2003 gegen diese Entscheidung des Kreis Mettmann nunmehr gefolgt. (siehe unten: Bericht in der Rheinischen Post). Dazu ist die Bezirksregierung auch zuständig, denn Hilden hat keine klärende "Baumschutzsatzung" und der Kreis Mettmann keine "Naturdenkmalverordnung".
Sowohl der Kreis Mettmann als auch die Stadtverwaltung Hilden waren in dem Verfahren immer zeitnah informiert.
Die Überraschung von Bürgermeister Scheib wundert uns, denn fehlende Information kann nicht der Grund sein.
Das Bundesnaturschutzgesetz und das Landschaftsgesetz NRW bieten Schutz im unbebauten und bebauten Raum für schützenswerte Bäume, Büsche, Brachen und deren Bewohner. Eine Baumschutzsatzung stellt hierzu lediglich eine Verwaltungsvorschrift dar, die Rechtsicherheit vor Ort herstellt. Wir regen deshalb für Hilden an, über eine solche friedenstiftende Satzung erneut nachzudenken. Dann sollten aber nicht wieder sofort ideologische Diskussionen losgetreten werden, sondern nur dem Bundesnaturschutzgesetz Folge geleistet werden. Gesetzestreue sollte doch als positive Bürgerpflicht
von allen politischen und gesellschaftlichen Kräften unterstützt werden.

Auch das Wäldchen hat Schutz verdient
Die Blutbuche ist ein prägender Baum an der Düsseldorfer Straße

Der
Bürgermeister ahnungslos ?

Wer hat denn
da die Briefe
nicht
gefunden?

  Die Stadtverwaltung Hilden und die Kreisverwaltung Mettmann waren doch informiert !
 
  Wir waren immer gut informiert und wir haben zeitnah nachgefragt!
Warum hat die Stadtspitze das nicht ebenso gemacht ?

 

Dieter Donner

 

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