Neue Hoffnung
seit dem 27 . Februar 2004:
Bäume am "Roten Häuschen" - Blutbuche und Wäldchen
doch nicht ade`?
Bäume gehörten zum Anwesen der Ehrenbürgerin
der Stadt Hilden , Frau Dr. Ellen Wiederhold. Sie war "Us Ellen"
nicht nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt, sondern
auch für die Kinderauf allen Festen, die sie besuchte.
Zu Ihrem Markenzeichen zählte auch Ihr "Rotes
Häuschen" mit seinem prächtigen Baumbestand.
Nun ist zu befürchten, dass auch dieses Erbe abgeholzt werden soll.
Dem haben wir als BUND am 22. August 2003 einen Antrag auf
Unterschutzstellung entgegengesetzt. Die Blutbuche ist als ortbildprägender
Baum unverkennbar und schutzwürdig.
Wenn schon dem Häuschen von "Us Ellen" die geschichtliche
Ehrung von Ihrer eigenen Partei - der CDU - versagt wird, dann sollen
wenigstens Ihre Bäume uns in Zukunft ein Gedenken ermöglichen.
Der Bürgermeister, die Stadtverwaltung und die Fraktionenvor allem
der größten Ratspartei - die CDU - waren damit aufgefordert
,diesen Antrag unterstützen.
Die Kreisverwaltung Mettmann hat den Antrag mit Schreiben vom 8. Dezember
2003 abgelehnt, weil dort Unterhaltungsauf-wendungen befürchtet wurden
und die Stadt Hilden durch den positiven Bescheid einer "Bauvoranfrage
verbindliche Planungssicherheit" geschaffen. Das war wohl etwas
voreilig, wie so häufig in Hilden bei Bauvorhaben.
Damit wollten und konnten wir uns nicht abfinden und die Bezirksregierung
als "obere Landschaftschutzbehörde" ist unserem Widerspruch
vom 15. Dezember 2003 gegen diese Entscheidung des Kreis Mettmann nunmehr
gefolgt. (siehe unten: Bericht in der Rheinischen Post). Dazu ist die
Bezirksregierung auch zuständig, denn Hilden hat keine klärende
"Baumschutzsatzung" und der Kreis Mettmann keine "Naturdenkmalverordnung".
Sowohl der Kreis Mettmann als auch die Stadtverwaltung Hilden waren in
dem Verfahren immer zeitnah informiert.
Die Überraschung von Bürgermeister Scheib wundert uns, denn
fehlende Information kann nicht der Grund sein.
Das Bundesnaturschutzgesetz und das Landschaftsgesetz NRW bieten
Schutz im unbebauten und bebauten Raum für schützenswerte Bäume,
Büsche, Brachen und deren Bewohner. Eine Baumschutzsatzung
stellt hierzu lediglich eine Verwaltungsvorschrift dar, die Rechtsicherheit
vor Ort herstellt. Wir regen deshalb für Hilden an, über eine
solche friedenstiftende Satzung erneut nachzudenken. Dann sollten
aber nicht wieder sofort ideologische Diskussionen losgetreten werden,
sondern nur dem Bundesnaturschutzgesetz Folge geleistet werden. Gesetzestreue
sollte doch als positive Bürgerpflicht
von allen politischen und gesellschaftlichen Kräften unterstützt
werden.
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Auch
das Wäldchen hat Schutz verdient
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Die Blutbuche
ist ein prägender Baum an der Düsseldorfer Straße
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Der
Bürgermeister ahnungslos ?
Wer
hat denn
da die Briefe
nicht
gefunden?
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Die
Stadtverwaltung Hilden und die Kreisverwaltung Mettmann waren doch
informiert ! |
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Wir
waren immer gut informiert und wir haben zeitnah nachgefragt!
Warum hat die Stadtspitze das nicht ebenso gemacht ? |
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