Wieder eine Chance - Natur hinter dem "Alten Helmholtz"

Am 28. September 2005 steht die Entscheidung im Rat der Stadt Hilden über den Bebauungsplan Nr. 236 , das Hintergelände hinter dem "Alten Helmholtz" und die umliegenden Gärten an. CDU, Bürgeraktion und Grüne haben im Stadtentwicklungsausschuss für die mehrheitlich vorgebrachten Anregungen der Bürger gestimmt und dem vorgelegten Bebauungsplan die Zustimmung versagt. Das hatte zu den erwarteten, aber überzogenen Äußerungen aus den Reihen von FDP und SPD geführt: von Fassungslosigkeit, Vertrauensbruch, Skandal war die Rede. Ein seltsames Verständnis von Demokratie und den möglichen Ergebnissen eines laut Baugesetz notwendig "ergebnisoffenen Verfahren". Die überwiegende Mehrheit der Bürger, die sich in der Bürgeranhörung und in der Offenlage zu den vorgelegten Plänen geäußert haben, wollten diese Hinterbebauung nicht. Übrigens gilt das auch für die Mehrheit der dort ansässigen Anwohner und Eigentümer.

Deshalb sollte dieses Beispiel den Bürgern Mut machen, sich in der Heimat - Gemeinde Hilden einzumischen mit ihren Ideen und Meinungen. Dafür ist dieses Beteiligungverfahren eigentlich gedacht und nicht, um nur nach den Wünschen von Investoren und von einigen wenigen Bürgerinteressen -vorher abgestimmte Pläne- durchzudrücken.


.....So sieht das Gebiet zwischen Gerresheimer-, Augusta- und Hoffeldtstraße
.....als Luftbild aus. Es wurde kombiniert mit den Bau-Skizzen aus dem B-Plan

Leider ist das Luftbild nicht so klar, aber es sollte gut erkennbar sein, dass mit der Neu-Bebauung ein Großteil wertvoller Bäume und ein weiterer innerstädtischer Gartenbereich zerstört würde.

Gerade in diesem Stadtbereich - auf der gegenüberliegenden Seite der Gerresheimer Straße - sind aber schon in der Vergangenheit große, alte Gärten für Bauinvestoren geopfert wurden.

...............sollen die Bäume und Gärten tatsächlich weichen?

Aus dem Bebauungsplan haben wir nebenstehendes Bild entnommen. Darin haben wir die größten Bäume gekennzeichnet, die Baumart und den Stammumfang dargestellt. Diese 20 Bäume würden bereits in den ersten Bauabschnitten fallen. Diese Auswertung haben wir auch der unteren Landschaftbehörde beim Kreis Mettmann zum Unterschutzstellungsantrag zur Verfügung gestellt. Allerdings wurde der Bereich naturschutzrechtlich kurzerhand zu "Ziergärten" erklärt. Damit wurden diese Bäume und anderre Gartenbereiche als für die Natur ohne wesentliche Bedeutung bewertet.

... Bäume weg für Geld ? ...

... für die Fachbehörde und den Fachausschuss nicht wichtig , oder ...?

 

 

 

 

 

 

 

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